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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

AGB´s / Vertragsbedingungen

zur Fotografie, und allen damit verbundenen Dienstleistungen und Produkten von der Fotografin Yuli Möller, Knud-Rasmussen-Straße 10, 18106 Rostock und seinen Erfüllungsgehilfen – nachfolgend Fotografin genannt

 

I. Allgemeines

1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle der Fotografin Yuli Möller und ihren Erfüllungsgehilfen erteilten Aufträge und sämtliche mit diesen vereinbarten Verträgen. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch denAuftraggeber bzw. bei Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber und wenn ihnen nicht umgehend widersprochen

wird.

 

2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)

 

3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der ausübenden Fotografin unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich  von der Videografin/Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Videografie/Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

 

4. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste und alle spezifischen Momentaufnahmen z.B. bei Hochzeiten/Videoproduktion oder sonstigen Aufträgen abgelichtet/abgefilmt werden. Der Videografin/Fotografin ist aber stets bemüht dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.

 

5. Während eines Portraitshootings/Brautpaarshootings/Gruppenbildern ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.

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6. Die Fotografin Yuli Möller und ihre Erfüllungsgehilfen filmen und fotografieren exklusiv. Mit Auftragsaufgabe bestätigt der Auftraggeber, dass keine weiteren professionellen oder Amateur-Fotografen/Videografen beauftragt wurden. Familie und Freunde des Auftraggebers haben das Recht Fotos zu machen solange Sie die Fotografin/Videografin bei der Arbeit nicht hindern.

 

7. Bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen sind bis zu 20 Minuten der Arbeitszeit der Fotografin für Aufbau und Vorbereitung enthalten. Die laut Vertrag gebuchten Stunden beginnen ab Ankunft am Vereinbarten Ort. Pausen werden nach Absprache mit dem Auftraggeber vor Ort vereinbart, verlängern jedoch nicht den vereinbarten und gebuchten Zeitrahmen. Besonders bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind der Fotografin/Videografin und seinem Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

 

8. Die Fotografin wählt die Fotos aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Dabei werden Fotos, auf denen Sie z.B. mit geschlossenen Augen zu sehen sind oder Duplikate hinsichtlich einer Situation usw. bereits aussortiert. Die Menge erliegt im Ermessen der Fotografin.

 

9. Die Fotografin verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei der Fotografin und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

 

 

 

II. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

 

1. Die Fotografin steht das Urheberrecht an den Fotos nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

 

2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe ist nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an der Videografin/Fotografin über.

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3. Die Fotografin darf die Film/Fotos im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Facebook, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Mit der Unterzeichnung der AGB´s/Vertragsbedinungen erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden.

 

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III. Honorare

 

1. Der Rechnungsbetrag ist gemäß § 19(1) UStG ohne Umsatzsteuer ausgezeichnet.

 

2. Bei Aufträgen zur Fotografie  wird eine Anzahlung von bis zu 50% des Auftragswertes berechnet. Eine Anzahlung wird innerhalb von 3 Tagen vor dem Fototermin / Aufnahmetermin per Überweisung fällig und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe.

 

Das vereinbarte Honorar der Fotografin ist 1 Tag vor dem Fototermin / Aufnahmetermin, jedoch spätestens am Fototermin per Überweisung auf das Konto des Fotografen fällig, auch wenn ihm die endgültige Rechnung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen sollte. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden Rechnungen ggf. auch per E-Mail zu erhalten; in diesem Fall entfällt der Postversand.

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3. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Videos/ Fotos und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum der Fotografin.

 

5. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.

 

6. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

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7. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsrunde von 100,- € pro 30 Minuten berechnet, insofern hierzu keine andere schriftlicheVereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

 

8. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder 

Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

9. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis der Fotografin vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhaltung des Fototermins nicht erstattet.

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IV. Reisekosten, sonstige Kosten

 

1. Übersteigt die An- und Abreise der Videografin/Fotografin den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: Anfahrt im Umkreis von 30 km um 18106 Rostock inklusive; ab 30 km Anfahrt 50 Cent/km. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt.

 

2. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

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V. Haftung

 

1. Gegen der Videografin/Fotografin oder Erfüllungsgehilfen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens der Videografin/Fotografin verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt.

 

Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen der Fotografin/Videografin) zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keinen 

Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall der Videografin/Fotografin kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Alle bis dahin erbrachten Zahlungen (Anzahlung/Restzahlung) werden zurückerstattet.

 

2. Die Videografin/Fotografin haftet nicht für den Verlust wegen Fehlfunktionen von gespeicherten Daten und digitalen Fotos/Videos auf Speicherkarten oder anderen Datenträgern. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leistet der Videografin/Fotografin keinen Ersatz.

 

3. Die Videografin/Fotografin ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Sie haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

 

4. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt die Fotografin keine Haftung.

 

5. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann die Videografin/Fotografin hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.

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6. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos/Video bzw. des Werkes schriftlich bei der Videografin/Fotografin zu machen. Danach gelten die Fotos/Video als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

 

7. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

 

8. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

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VI. Nebenpflichten

 

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen die Videografin/Fotografin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

 

 
VII. Datenschutz

 

 

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden.  

Die Videografin/Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

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VIII. Schlussbestimmungen

 

1.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkte, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.

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2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB/Vertragsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

Diese AGB gelten ab dem 01.01.2020. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.

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